Allgemeine Geschäftsbedingungen von Zickler & Partner

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Zickler & Partner Immobilien, Karin Zickler (nachfolgend „Makler“ genannt) und seinen Kunden (nachfolgend „Kunde“ genannt), soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. (2) Abweichende Vereinbarungen oder Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn sie vom Makler ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Der Makler verpflichtet sich, nach bestem Wissen und Gewissen Maklerdienstleistungen zu erbringen, insbesondere Nachweis- und/oder Vermittlungsdienste im Zusammenhang mit dem Kauf, Verkauf, der Vermietung oder Verpachtung von Immobilien. (2) Ein Maklervertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot des Maklers annimmt oder die Maklertätigkeit durch den Makler auf Wunsch des Kunden aufgenommen wird. (3) Sofern der Maklervertrag mit einem Verkäufer geschlossen wird, handelt es sich, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, um einen Qualifizierten Alleinauftrag mit einer festen Laufzeit von 6 Monaten. Nach Ablauf dieser Frist verlängert sich der Vertrag stillschweigend jeweils um 1 Monat, sofern er nicht mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende schriftlich gekündigt wird. Während der Laufzeit des Qualifizierten Alleinauftrags verpflichtet sich der Kunde, die Immobilie ausschließlich über den Makler anzubieten und keine anderen Makler oder Dritte mit der Vermittlung zu beauftragen. (4) Hinsichtlich der angebotenen Immobilie ist der Makler auf die Auskünfte des Verkäufers, Bauherren, Bauträgers und der Behörden angewiesen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der übermittelten Angaben kann keine Haftung übernommen werden. Darüber hinaus kann der Makler für die Objekte keine Gewähr übernehmen und für die Bonität der Eigentümer/lnteressenten nicht haften.

§ 3 Provision

(1) Der Anspruch auf Provision entsteht, sobald durch die nachweisliche und/oder vermittelnde Tätigkeit des Maklers ein rechtswirksamer Hauptvertrag (z. B. Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag) zustande kommt. (2) Die Höhe der Provision richtet sich nach der im Maklervertrag vereinbarten Regelung oder, soweit nichts anderes vereinbart wurde, den gesetzlichen Bestimmungen bzw. der ortsüblichen Provisionsregelung. (3) Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Hauptvertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die von den ursprünglich angebotenen abweichen, sofern der wirtschaftliche Erfolg mit dem ursprünglichen Vertrag vergleichbar ist. (4) Die Provision ist mit Abschluss des Hauptvertrags sofort fällig. Der Kunde kommt ohne Mahnung in Verzug, wenn er die Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung leistet.

§ 4 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde verpflichtet sich, den Makler wahrheitsgemäß über alle wesentlichen Umstände zu informieren, die für die Erbringung der Maklertätigkeit erforderlich sind. (2) Der Kunde verpflichtet sich, dem Makler unverzüglich mitzuteilen, wenn er von einem durch den Makler nachgewiesenen oder vermittelten Angebot anderweitig Kenntnis erlangt oder bereits kennt. (3) Schließt der Kunde ohne Mitteilung an den Makler einen Hauptvertrag ab, der auf die Maklertätigkeit zurückzuführen ist, bleibt der Provisionsanspruch unberührt.

§ 5 Haftung

(1) Der Makler haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet der Makler nur, sofern es sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten handelt. (2) Die Haftung des Maklers ist der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. (3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.

§ 6 Datenschutz

(1) Der Makler verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz einzuhalten und die vom Kunden übermittelten Daten ausschließlich zur Erfüllung des Maklervertrages zu verwenden. (2) Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und zu den Rechten des Kunden sind in der Datenschutzerklärung des Maklers enthalten.

§ 8 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. (2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. (3) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Maklers.Diese

Diese AGB wurden zuletzt aktualisiert am 01.01.2025.